Dürfen Finanzämter 6% Zinsen für verspätete Zahlungen erheben

Mit einer 0%-Zinspolitik der Europäischen Zentralbank können deutsche Finanzämter immer noch 6% Verzugszinsen für verspätete Zahlungen verlangen. Kann das sein? Ist das nicht eine schreiende Ungerechtigkeit? Die Behörden kassieren 6% Zinsen und alle Steuerzahler werden bestraft wenn sie Geld auf Bankkonten mit z.B. -1% Zinsen sparen. Der Bundesfinanzhof hat dazu am 09.11.2017 ein Urteil gefällt (zu III R 10/16).

Einnahme für den Staat: Finanzamt darf hohen Zinssatz für späte Zahlungen berechnen

Hohe Zinsen bedeuten hohe Einnahmen für den Staat

Die Richter gaben dieser Diskussion, die seit Jahren andauerte, den Todesstoß. Der Staat genieße bereits einen üppig hohen Steuersatz. Der sehr hohe Zinssatz erregte daher viel Unzufriedenheit in der Öffentlichkeit. Eine Lobbyorganisation, der Steuerzahlerbund, kritisierte die Zinsen als ungerechtfertigte zusätzliche Einnahmen für den Staat. In dem verhandelten Fall ging es um einen Streitwert von 11 T€ an Verzugszinsen. Nach einigem Hin und Her veranlagte das Finanzamt schließlich die Steuererklärung für das Jahr 2011 im September 2013. Die Beamten forderten eine Nachzahlung mit den gesetzlichen Verzugszinsen von 0,5 % pro Monat. Der Steuerzahler war so verärgert, dass er den Rechtsweg beschritt. Das Finanzamt erhebt Zinsen, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 15 Monaten nach der Abgabe der Steuererklärung erfolgt. Beachten Sie auch, dass Gutverdiener damit rechnen müssen, dass das Finanzamt länger für die Bearbeitung ihrer Steuererklärung braucht.

BFH: Zinsen liegen noch im Normalbereich

Laut Bundesfinanzhof sind 6 % trotz des aktuell niedrigen Zinsniveaus immer noch innerhalb dessen, was "üblicherweise" am Markt genommen wird. Damals nahmen die Banken oft 14% für das Überziehen des Kontos. "Es gibt eine gesetzliche Mietpreisbremse", sagte der urteilende Richter Stefan Schneider "aber keine gesetzliche Zinsbremse". Die Regel die das Finanzamt gegen den Steuerpflichtigen anwendet, ist auch entsprechend anwendbar. Wenn das Finanzamt mehr als 15 Monate für die Veranlagung einer Erstattung braucht, wird diese ab dem 16. Monat ebenfalls mit 6 % verzinst.

Im Jahr 2016 hat der deutsche Staat rund 670 Millionen Euro an Zinsen eingenommen.

Anmerkung

So verständlich die Klage auch ist, die Infrastruktur des Landes muss auch finanziert werden. Wenn Sie direkt mit Ihrem Sachbearbeiter, korrespondieren bleiben Sie freundlich! Diese Person entscheidet über etwaige Ratenzahlungen.

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