EU-Bürger bzw. deren Nicht-EU-Ehepartner und Verwandte

In diesem Abschnitt wollen wir die Situation von EU-Bürgern und ihren Nicht-EU Ehepartnern und Verwandten in Bezug auf ihre Freizügigkeit dargestellt werden. Viele Fragen werden immer wieder gestellt, so dass wir im Folgenden die häufigsten auflisten.

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Ich bin Staatsangehöriger der EU. Könnten Sie mir darstellen welche ich Priveligien in Deutschland habe?

Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union haben das Recht an jedem belieben Ort innerhalb der Gemeinschaft sich niederzulassen und ihren privaten wie auch geschäftlichen Zielen nachzueifern. Bürger der Europäischen Wirtschaftsunion sind zwar nicht Mitglieder aber genießen die gleichen Rechte. Wenn das Ausländer Ihren Aufenthalt hier beenden will, dann bedarf es starker Argumente. Diese Argumente müssen aus Gründen der öffentlichen Ordnung (Verurteilung wegen vieler Verbrechen), Sicherheit (z.B. Selbstmordattentäter), oder Gesundheit (sehr ansteckende Krankheiten, Ebola, u.s.w.).
§§§§

Ich komme aber aus der neutralen Schweiz; bei mir trifft weder noch zu. Ich möchte hier leben.

Sie werden praktisch wie jeder anderer Europäer behandelt. Das ergibt aus einem bilaterem Abkommen zwischen der EU und der Schweiz.
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Ich lebe nun in Deutschland seit fünf Jahren mit meinem Gatten und Kinder. Wir planen nicht zurückzukehren. Was muss ich tun, um hier dauerhaft zu leben?

Garnichts! Nach fünf Jahren genießen Sie ein Daueraufenthaltsrecht. Ihre nicht-europäischen Familienmitglieder müssen dies aber erst beantragen.
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Mein Ehemann gehört zu einem EU-Land; ich bin aber keine Europäerin. Ich weiß, dass mein Ehepartner Anspruch auf freie Einreise und Freizügigkeit hat. Ich nehme an, wenn ich mit ihm verheiratet bin, habe ich die gleichen Rechte. Ist das richtig?

Ja, das ist richtig! Sie haben die gleichen Rechte wie Ihr Ehemann. Ihr Status ist von der Ehe abhängig. Trotzdem müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde registrieren, um eine "Aufenthaltskarte" zu erhalten – und nicht eine Aufenthaltserlaubnis. Dieser Ausweis stellt sicher, dass kein (Polizei-)Beamter auf die Idee kommt, dass Sie illegal hier leben. Es handelt sich dabei nicht um eine Aufenthaltsgenehmigung, sondern nur um eine formale Bestätigung Ihres Status.
§

Wann hat mein Mann eigentlich das so viel gelobte Freizügigkeitsrecht? Was sind die Voraussetzungen dafür? Was hat er dann für einen Status?

Ihr Mann hat nicht viele Voraussetzungen zu erfüllen. Als Europäer muss er sich aufhalten wollen

  • als Arbeitnehmer,
  • zur Berufsausbildung,
  • zur Arbeitsuche für bis zu sechs Monate,
    darüber hinaus nur, solange sie nachweisen können, dass er weiterhin Arbeit sucht und er die begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden,
  • zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit,
  • als nicht Erwerbstätige wenn der Lebensunterhalt gesichert ist und Krankenversicherungsschutz besteht,

Sein Status ist, dass er ein Recht hat, in Deutschland zu leben, und es ist schwierig für die Ausländerbehörde dies zu beenden. Er lebt hier fast so als sei er Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu haben.
§

Ich will in Deutschland als Europäer leben, um hier meinen Lebensabend zu verbringen; ich will nicht arbeiten! Kann ich trotzdem hier leben?

Ja, das ist vorstellbar. Nach §4 FreizügG müssen Sie und ihr Gatte lediglich den Lebensunterhalt gesichert haben und ausreichende Krankenversicherung haben.
§

Haben meine Verwandten aus nichteuropäischen Ländern das Recht, mir nach Deutschland zu folgen?

Angenommen, Sie sind als Europäer erwerbstätig (sowohl als Selbstständiger als auch als Arbeitnehmer), dann haben Sie das Recht, dass direkte Verwandte gerader und absteigender Linie Ihnen nach Deutschland folgen. Das Gleiche gilt für Ihren Ehepartner, auch wenn er aus einem Drittland kommt. Diese Personen sind:

  • Ehepartner,
  • Kinder, Enkelkinder,
  • Eltern, Großeltern.

Dies geht auch über den Nicht-EU Gatten eines Europäers.
§

Mein europäische Gattin und ich wollen nach Deutschland umsiedeln. Ich dachte, wir könnten einfach so einreisen. Ich habe gehört, dass ich ein Visum beantragen muss, wenn ich von außerhalb Europas nach Deutschland einreise? Ist das richtig?

Ja, leider müssen Sie ein Visum beantragen. Wenn Sie aber eine reine Weste haben, sollte es kein Problem sein. Wenn Sie allerdings in Europa sind, genießen Sie schon das Freizügigkeitsrecht Ihres Gatten – solange Sie nicht in seinem Heimatland sind.
§

Wie „solange der Europäer nicht in seinem Heimatland“ ist? Was soll mir das sagen??

Das bedeutet, er genießt keine Freizügigkeitsrecht in seinem Land, weil er zu Hause ist. Wer zu Hause wohnt, wird doch nicht behandelt, als ob er ein Einheimischer ist. Für Sie bedeutet das, Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis nach den Regeln seines Heimatlandes.
§

Was bedeutet es, seinen Lebensunterhalt gesichert zu haben? Sagen Sie mir nicht, dass ich so viel Geld haben wie Rockefeller muss.

Der Lebensunterhalt ist gesichert, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes selbst bestreiten können, ohne öffentliche Mittel in Anspruch nehmen zu müssen. Wenn jemand ein normales Gehalt wenigstens hat, dann dürfte in aller Regel der Unterhalt gesichert sein.
§

Wie weise ich nach, dass meine Mittel zum Lebensunterhalt ausreichend und gesichert sind?

Das können die letzten Lohnbescheinigungen oder BWAs bei Selbständigen bzw. wenn nicht gearbeitet wird: Kontoauszüge, Nachweis über Kapitaleinkünfte usw.
§

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