Einwanderungsdienste für Freiberufler

Zunächst möchten wir die Bedeutung des Begriffs „Freiberufler“ klären! Im Allgemeinen ist es ziemlich gleichbedeutend mit „Selbständigkeit“ von Einzelpersonen, die ein nicht eingetragenes Unternehmen betreiben. In Deutschland betrachten wir als Freiberufler das, was Sie als „Alleinunternehmer“ bezeichnen würden. In der „offiziellen“ Übersetzung des Aufenthaltsgesetzes wird das deutsche Wort „Freiberuf“ mit „Selbstständigkeit“ übersetzt.

Sie wollen in Deutschland sich selbständig machen und wollen professionelle Hilfe? Gerne möchten wir helfen.

Wir empfehlen zunächst mit dem Selbständigkeitstest zu beginnen. Dies ist eine Erstberatung mit „+“ ist. Die normale, d.h. spontane Erstberatung, hilft nicht, weil ich nur das berücksichtige, was Sie mich fragen und mir spontan einfällt. Beim Test hingegen mache ich mir ein paar mehr Gedanken, was Ihnen fehlt und wie Sie am besten / schnellsten / einfachsten zu Ihrem Ziel kommen können.

Sie sind Künstler und können das mit einem Abschluss nachweisen? Prima. Alle Künstler sind grundsätzlich willkommen, die die Voraussetzungen erfüllen.

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