Dienstleistungen für Nicht-EU-Familienangehörige von Europäern
Als direkter Familienangehöriger eines Europäers haben Sie das Recht, sich in Europa aufzuhalten. Sie brauchen allerdings eine Aufenthaltserlaubnis! Da Sie ein Drittstaatsangehöriger sind, müssen Sie Ihren europäischen Status mit einer Aufenthaltskarte nachweisen. Das Wichtigste, was Sie vorweisen müssen, ist, dass der finanzielle Lebensunterhalt und der volle Krankenversicherungsschutz gesichert sind.
Unsere Dienstleistungen
Unsere Aufgabe wird sein:
- eine Checkliste für alle einzureichenden Unterlagen zu erstellen, damit Ihr Antrag vollständig ist. Die Entscheidungsträger sind sehr verärgert, wenn etwas Offensichtliches fehlt; manchmal möchten sie aber auch mehr Informationen,
- einen Termin bei der Einwanderungsbehörde zu vereinbaren,
- Ergänzende Dokumente doppelt zu prüfen, denn die deutschen Behörden wollen, dass Ihre Geschichte bewiesen wird; ich sorge dafür, dass Sie korrekte und relevante Daten vorlegen,
- ein ergänzendes Schreiben zu erstellen, um der Behörde alles zu erklären,
- eine Zusammenfassung des neuen Rechtsstatus für jeden relevanten Schritt im Prozess der Beantragung bereitzustellen.
Reisekosten
Wir gehen davon aus, dass Sie in Berlin leben werden. Wenn nicht, berechnen wir keine zusätzlichen Gebühren, sondern möchten nur die Reisekosten erstattet bekommen. Ich benötige für jede Fahrt zu Ihrer Ausländerbehörde 1,5 € pro Kilometer ohne Mehrwertsteuer - einfache Strecke. Diese Erstattung deckt die Reisekosten ab. Da es sich um eine Pauschale handelt, enthält sie die Reisekosten, die Auslagen und eine geringe pauschale Entschädigung für die durch die Reise verlorene „Arbeitszeit“. Die Reise ist freiwillig. Mit etwa zwei Wochen Vorlauf können Sie sich gerne umentscheiden. Wenn ich in Ihrer Nähe ankomme, können wir uns gerne zu einem Vorbesprechung über den Termin treffen.
Unser Honorar
Dieser Dienst kostet pauschal 600 € ohne MwSt.
Als Dienstleister wollen wir das Honorar für unsere Leistungen nicht diktieren. Wir sind in der Regel bereit zu verhandeln. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.
So beauftragen Sie uns
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