Partner als Teil des Firmennamens
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, müssen Sie dieser juristischen Person einen Namen geben, keine Frage. Eine Kanzlei hatte sich entschieden, "n. partners" als Teil des Namens ihrer GmbH zu verwenden. Die Anwaltskammer hielt diesen Namen für unzulässig, weil er mit einer Personengesellschaft verwechselt werden könnte. Da beide an ihrer Meinung festhielten, wurde dieser Streit nun vom Bundesgerichtshof am 13. April 2021 entschieden (Az. II ZB 13/20).
Rechtsanwälte gründen "n. partners GmbH"
Eine Gesellschaft von Rechtsanwälten gründete ihre Gesellschaft unter dem Namen "n. partners GmbH". Ihre Anwaltskammer sah in der Bezeichnung einen Verstoß gegen das PartGG, das Gesetz zur Regelung einer speziellen Gesellschaft für Freiberufler. Nach diesem Gesetz dürfen nur Personengesellschaften und keine Kapitalgesellschaften den Zusatz "Partnerschaft" oder "Partner" im Namen ihrer Gesellschaft führen. Die Kammer beantragte daher beim Registergericht die Löschung der Firma. Das Gericht wies den Antrag der Kammer zurück. Das Widerspruchsverfahren, das Gerichtsverfahren, mit dem die Kammer die Löschung des Firmennamens erreichen wollte, blieb ebenfalls erfolglos. Aus diesem Grund wurde die letzte Revision beim BGH eingelegt, da die Angelegenheit als eine Angelegenheit von allgemeiner Bedeutung angesehen wurde.
"Gesellschafter" im Firmennamen der GmbH
Der BGH stellte klar, dass die Verwendung des Wortes "partner" in der Firma der GmbH keinen Verstoß gegen das PartGG darstellt. Er betonte, dass die Anforderungen des PartGG an den Firmennamen und die Verwendung der Worte "Partnerschaft" oder "Partner" eng auszulegen sind. Über den Wortlaut hinaus, könnten analoge Variationen nur in engen Grenzen verboten werden. Das Wort "partners" fällt nicht darunter, da sowohl die Kleinschreibung als auch das "s" am Ende des Wortes darauf hinweisen, dass es sich um den Plural des englischen Wortes "partner" handelt, welches nicht unter das PartGG fällt.
Hinweis
Das wäre anders, wenn der Name des Unternehmens "n partners GmbH & Partner" lauten würde.
Der Name eines Unternehmens (sog. Firma) ist ein wichtiger Bestandteil eines Unternehmens. Allerdings muss der Firmenname bestimmten Anforderungen genügen und zum Beispiel eindeutig und unterscheidbar sein. Neuere Entwicklungen zeigen, dass zum Beispiel ein Firmenname mit nicht-lateinischen Schriftzeichen (z.B. Arabisch oder Chinesisch) leicht als unzulässig angesehen werden können.
Hält ein Registergericht eine Gesellschaft für unzulässig, kann es die Eintragung der Gesellschaft verweigern. Änderungen (auch nachträglich) des Firmennamens sind daher nicht nur umständlich und manchmal zeitaufwendig, sondern können auch zu einem erheblichen Imageverlust für das Unternehmen führen. Daher ist bei der Wahl eines Firmennamens Vorsicht geboten.