Erstberatung
Die Erstberatung hilft Ihnen, Ihre Chancen bzgl. Einwanderung oder Gründung seriös zu testen – ohne bereits ernsthaft in etwas investieren zu müssen. Sie erhalten eine personalisierte Beratung, die Ihnen die aktuell beste Strategie aufzeigt für die Einwanderung oder Gründung unter Berücksichtigung der steuerlichen Fragen in diesem Zusammenhang.
Ablauf Erstberatung
Wir vereinbaren entweder ein Treffen in unserem Büro oder eine Konferenz (Telefon, Zoom, Skype) und besprechen alles, was Sie auf dem Herzen haben. Rechtsanwalt Alexander von Engelhardt oder Rechtsanwältin Katerina Koleva werden alle Ihre Fragen beantworten. Darüber hinaus ist es unser Bestreben, Ihnen wichtige Zusammenhänge zu verdeutlichen, um Folgefragen vorwegzunehmen. Die Erstberatung für ein ca. 1-stündiges Gespräch kostet 250 €. Wenn Sie eine kürzere Beratung wünschen, wir bieten auch kürzere Optionen an.
Gegen einen Aufpreis von 50 € erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung, die Sie kurz darauf per E-Mail bekommen. Wenn das für Sie interessant ist, buchen Sie das entsprechende Paket. Falls Sie das nachträglich wünschen, ist das auch kein Problem. Weisen Sie mich zu Beginn der Beratung darauf hin, dann werden wir uns Notizen machen. Den Aufpreis von 50 € wird Ihnen anschließend in Rechnung gestellt.
Buchen Sie Ihre Erstberatung
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Wichtiger Hinweis zu zusätzlichen Dokumenten
Sie möchten ein oder zwei Dokumente zur Erläuterung schicken? Bitte senden Sie uns diese bitte erst 5 Minuten vor dem Termin zu! In den meisten E-Mail-Programmen können Sie das Versenden der E-Mail planen (z. B. Google Mail, “Senden planen”). Wir bekommen eine Menge E-Mails, deswegen wird eine zu früh gesendete E-Mail untergehen. Bitte denken Sie daran, dass es Ihre verlorene bezahlte Zeit ist, wenn wir danach suchen müssen (was sich leicht vermeiden lässt).
Folgefragen stellen Sie am besten über unsere Service-Hotline (wenn Sie aus Deutschland anrufen). Dieser Dienst ist im Ausland leider nicht verfügbar.
Anrechnung für die rechtliche Vertretung für Ihren Fall
Falls Sie uns im Anschluss an die Erstberatung beauftragen, werden die Kosten für die Erstberatung als Vorschuss für die Vertretung angerechnet.