Dienstleistung für Unternehmer zur Vorbereitung und Durchführung einer Untätigkeitsklage aus dem Ausland
Wir wollen die Leistungen und Kosten für eine Untätigkeitsklage in einem Antragsverfahren für einen Aufenthaltstitel aus Deutschland heraus darlegen. Wir wissen, wie wichtig es für Sie ist, die Verschwendung von Zeit, Geld und Mühen zu vermeiden, deshalb sind wir hier, um Ihnen in zwei Schritten zu helfen.
1. Schritt - Prüfung des Sachverhalts Ihres Antrags
Sie stellen uns alle von Ihnen eingereichten Unterlagen zur Verfügung. Parallel dazu nehmen wir Einsicht in Ihre Akte bei den zuständigen Einwanderungsbehörden. Sobald wir alle erforderlichen Informationen erhalten haben, überprüfen wir, ob alles vollständig und korrekt ist. Die Gebühren für die Akteneinsicht werden von uns übernommen. Sollte etwas fehlen, werden wir Sie darüber informieren. Damit ist der erste Schritt abgeschlossen. Sollten Sie jedoch noch Fragen haben oder weiteren Klärungsbedarf, werden wir dies gerne mit Ihnen besprechen. Sollten Sie eine Klage wegen verspäteter Bearbeitung einreichen und später feststellen, dass Ihr Antrag unvollständig ist, werden Sie nicht nur in Verlegenheit gebracht, sondern müssen auch für die Gerichtskosten und unser Honorar aufkommen. Eine schnellere und kostengünstigere Alternative ist die Nachbesserung eines unvollständigen Antrags.
Dieser Schritt kostet Sie 200 € und beinhaltet die Bürogebühren für die Einsichtnahme in Ihre Akte.
Der nächste Schritt hängt vom Ergebnis des Beratungsgesprächs ab. Wir stellen uns zwei mögliche Szenarien vor, auf die wir eingehen wollen.
2. Schritt - Alternative 1: Unvollständige Bewerbung
Sollten wir feststellen, dass Ihr Antrag leider unvollständig ist, haben Sie die Möglichkeit, die Angelegenheit selbst - ohne unsere Unterstützung - zu korrigieren. Sie müssen dann die fehlenden Unterlagen selbst an die Einwanderungsbehörde schicken. Diese Vorgehensweise ist für Sie kostenlos und ohne Beratung.
Wenn Sie möchten, dass ich weiterhin in Ihrem Namen argumentiere, müssen wir genau aushandeln, was zu tun ist. Mein Honorar richtet sich nach meinem Arbeitsaufwand.
2. Schritt - Alternative 2: Vollständiger Antrag
Nachdem Sie festgestellt haben, dass alles vollständig ist, sind Sie bereit, eine Klage vor Gericht zu erheben. Die Untätigkeitsklage hat im Hinblick auf die Kostenverteilung die Besonderheit des § 161 III VwGO. Danach hat die Behörde immer dann die Kosten zu tragen, wenn der Kläger vor Klageerhebung mit einer Entscheidung rechnen konnte. Dies gilt unabhängig von der endgültigen Entscheidung. Erlässt die Behörde z.B. nach Erhebung einer Untätigkeitsklage einen negativen Bescheid, hat der Kläger die Möglichkeit, den Rechtsstreit für erledigt zu erklären. Die Behörde hätte dann die gesamten Kosten (d.h. Gerichtskosten und unser Honorar) zu tragen.
Nur wenn der Rechtsstreit dann fortgesetzt wird, besteht das "normale Kostenrisiko", da die Untätigkeit der Behörde dann beendet ist. Das "normale Kostenrisiko" bedeutet, dass der Verlierer alles zahlen muss.
Kostenüberblick
Die Gerichtsgebühren sind pauschal und verbindlich. Sie können nicht verhandelt werden! Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die darin festgelegte Vergütung für die Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht sind das gesetzliche Minimum. Im Durchschnitt sind sie recht fair. Sie setzen aber voraus, dass alles in deutscher Sprache abgewickelt wird. Da wir mehr verhandeln können, möchte ich dies im Folgenden tun, wenn ich nach dem Aufpreis frage.
Lassen Sie uns kurz erklären, wofür die "Verfahrensgebühr" und die "Anhörungsgebühr" bestimmt sind. Die Verfahrensgebühr ist für die Einreichung der Klage und den Kampf für Ihre Rechte, sofern es sich nicht um eine Anhörung handelt. Die Anhörungsgebühr ist, wie der Name schon andeutet, für alle Live-Anhörungen vor Gericht. Diese Gebühr ändert sich auch nicht, wenn das Gericht einen Termin zur mündlichen Erörterung des Falles anberaumt.
|
Faktor |
€ |
€ |
Differenz |
Verfahrensgebühr Nr. 3100, 1008 VV RVG |
1.4 |
289,70 |
323,30 |
33,60 |
Anhörungsgebühr Nr. 3104 VV RVG: |
1.2 |
400,80 |
434,20 |
33,40 |
Portokosten pauschal Nr. 7001 and 7002 VV RVG: |
|
20,00 |
20.,00 |
0,00 |
MwSt |
0% |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Mein Honorar für Ihre Vertretung |
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710,50 |
777,50 |
87,00 |
Was soll hochgeladen werden?
Die zweite Schaltfläche unten führt Sie zu unserem Online-Auftragsformular, wo Sie auch alle relevanten Dokumente hochladen können. Wie bereits erwähnt, müssen wir wissen, was Sie der Einwanderungsbehörde mitgeteilt haben. Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie noch mehr Zeit verlieren, weil Sie etwas vergessen haben. Je nach Ihrer Situation möchten wir folgende Dokumente haben:
- eine Kopie Ihres Reisepasses,
- eine Kopie Ihres Adressnachweises (z.B. Stromrechnung o.ä.),
- die Antragsformulare
- Ihre Abschlusszeugnisse,
- einen Nachweis über die Anerkennung des Diploms,
- die Heiratsurkunde Ihres Ehepartners,
- ggf. eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde Ihres Ehepartners,
- die Geburtsurkunde Ihres Kindes,
- ggf. beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde Ihres Kindes,
- Businessplan / Tätigkeitsbeschreibung,
- Interessensbekundung von möglichen Kunden
- alles andere, was Sie für relevant halten.
Wie Sie uns beauftragen
Klicken Sie einfach auf die erste Schaltfläche für die Erstberatung, wenn Sie alles mit mir vorab besprechen möchten. Ansonsten freuen wir uns auf Ihren Auftrag.
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