Einwanderungsdienste für Künstler, die jetzt im Ausland leben

Wenn Sie als freischaffender Künstler in Deutschland leben wollen, helfen wir Ihnen in mehreren Schritten bei der Beschaffung des Einreisevisums und/oder der Aufenthaltserlaubnis und stellen Ihnen eine entsprechende Rechnung. Mit anderen Worten: Wir stellen Ihnen die Rechnung Schritt für Schritt im Voraus. Wenn Sie unsere Anweisungen gewissenhaft befolgen, möchte ich Ihnen garantieren, dass Sie die Genehmigung vor Ort beim Termin erhalten können.

Unsere Dienstleistungen

Schritt 1: Vorbereiten der Antragstellung

Dieser Schritt ist der entscheidendste und hier müssen wir beide ganz genau sein! Wir bieten Ihnen die folgenden Dienste an:

  1. bereitstellen einer Checkliste für alle einzureichenden Unterlagen,
  2. anweisen bei welcher Stelle sie einzureichen sind,
  3. allgemeine Hinweise zum Verfahren der Antragstellung (Dauer, Gebühren, Öffnungszeiten usw.) geben, damit Sie wissen, was, wann und warum geschehen wird,
  4. bereitstellen des obligatorischen Antragsformulars (zu Ihrer Erleichterung vorausgefüllt), bzw. einer json-Datei zur Vorbereitung der Online-Terminvergabe durch das Konsulat, deutsche Behörden hassen Schlamperei und die Chancen sinken, wenn im Antragsformular offensichtlich wichtige Angaben fehlen,
  5. Wir informieren Sie, wie Sie Ihren Termin beim Konsulat vorbereiten, der praktisch das größte Hindernis für Ihre erfolgreiche Einwanderung darstellt,
  6. erstellen einer Ertragsvorschau für die nächsten drei Jahre.
  7. verfassen eines überzeugenden Begleitbriefs, welches Ihre Unternehmung vorstellt.

Denken Sie genau daran, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie ein Künstler sind! Deutsche Behörden denken sehr förmlich! Wenn Sie kein Diplom haben, müssen Sie dies auf andere Weise nachweisen. Diese "anderen Mittel" müssen sehr überzeugend sein. Außerdem benötigen Sie Referenzen in Deutschland, die Sie beauftragen werden. Wir werden Ihnen helfen, die Behörden zu überzeugen.

Schritt 2: Anhalten und Argumentation mit den Behörden

In dieser Phase müssen wir geduldig und freundlich bleiben. Behörden sind dafür bekannt, langsam zu sein. Der Hauptgrund für diese Langsamkeit ist, dass sie überlastet sind. Unser Ziel in dieser Phase ist es, Ihnen zu helfen, Ihr Einreisevisum rechtzeitig zu erhalten:

  1. Aktiv das Konsulat und die deutsche Einwanderungsbehörden nach unserem Ermessen zur Entscheidung anhalten,
  2. Beantwortung ihrer rechtlichen Folgefragen, um ihnen das richtige Verständnis zu vermitteln und nicht etwas, das für Sie oder Ihre Antragstellung schädlich ist,
  3. nach Erhalt des Einreisevisums einen Überblick über Ihren neuen Rechtsstatus zu geben,

Schritt 3: Anmeldungen nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung als Künstler

Sie haben endlich Ihre Erlaubnis erhalten und wir wollen Sie nun schnell aufstellen, damit Sie beim Finanzamt und der Künstlersozialkasse angemeldet sind und somit anfangen können, Geld zu verdienen. Wir bereiten die Anmeldeformulare für Sie vor, so dass Sie diese nur noch unterschreiben müssen. Außerdem geben wir Ihnen einen Überblick über die Gewerbesteuer in Deutschland - die ersten Informationen, die Sie täglich benötigen, um Ihre steuerliche Situation und Pflichten zu verstehen.

Schritt 3.1: Anmeldung beim Finanzamt

Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis melden wir Sie auch steuerlich an. Auch dabei bin ich Ihnen gerne behilflich. In der Einrichtungsgebühr sind die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt und die Erörterung der Frage enthalten, ob Sie die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen sollen oder nicht. Dazu gehört auch eine Anleitung, wie die Besteuerung in Deutschland in Kurzform funktioniert und die Beantragung der Umsatzsteuer-ID. Außerdem geben wir Ihnen die wichtigsten Hinweise zur Rechnungslegung in Kurzform, überprüfen die Richtigkeit Ihrer ersten Rechnung und ob sie den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften entspricht, damit Sie Ihr Gesicht bei Ihren Kunden nicht verlieren usw...

Schritt 3.2: Anmeldung bei der Künstlersozialkasse

Nachdem Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, kümmern wir uns um Ihre Krankenversicherung in Deutschland. Wir machen Sie mit der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Künstler in Deutschland bekannt und melde Sie bei der Künstlersozialkasse an. Es ist in Ihrem besten Interesse, dort versichert zu sein. So stellen Sie sicher, dass Sie die Privilegien des Künstlerdaseins in Deutschland genießen. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Künstlersozialkasse an Ihren Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen. Sie prüfen sehr genau, ob Sie ein vollwertiger Künstler sind. Das wollen wir sicherstellen.

Hinweise für unsere US-Mandanten

Ein Hinweis für unsere amerikanischen Mandanten: Da Sie nun in Deutschland leben, unterliegen Sie - parallel zu den USA - in vollem Umfang der deutschen Besteuerung. Das bedeutet, dass Sie der Doppelbesteuerung unterliegen; neben Ihrer jährlichen „1040“ an die IRS und FBAR an das Finanzministerium müssen Sie eine „Einkommenssteuererklärung“ abgeben.

Unsere Dienstleistungen werden sein:

  1. Bereitstellung einer Checkliste mit den Angaben, die Sie bei den einzelnen Ämtern einreichen müssen,
  2. Bereitstellung eines Informationsblatts, das Sie über die Vorteile der Künstlersozialversicherung und Ihre laufenden Pflichten informiert
  3. das Ausfüllen des Antragsformulars in Ihrem Namen, um sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind; deutsche Behörden verachten falsch ausgefüllte Formulare und lehnen sie leicht ab, wenn sie nicht rechtzeitig und korrekt ausgefüllt werden,
  4. die förmliche Einreichung des Antrags in Ihrem Namen.
  5. mit den Behörden über rechtliche Folgefragen verhandeln, um sicherzustellen, dass sie nur die relevanten und richtigen Informationen erhalten.

Leistungen für Ehegatten und minderjährige Kind(er)

Ein nachziehender Ehepartner und minderjährige Kinder kommen nicht automatisch mit dem Bewerber nach Deutschland. Nur weil der Kandidat einen Antrag stellt, heißt das nicht, dass sie überhaupt eine Genehmigung erhalten werden. Sie müssen selbst einen Antrag auf Familienzusammenführung mit Ihnen stellen. Im Gegensatz zu Ihrer notwendigen Unterstützung benötigen sie selbst normalerweise nicht viel Aufmerksamkeit. Sie haben jedoch einen großen Einfluss auf die finanziellen Bedürfnisse, die der Antragsteller vorweisen muss. Da wir großen Wert auf die Familie legen, werden wir keine Rechnungen für Minderjährige ausstellen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass sowohl Ihre „bessere Hälfte“ als auch die Kinder mit Ihnen reisen und keine besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist.

Sind Sie 45 Jahre oder älter?

Wenn Sie 45 Jahre oder älter sind, müssen Sie außerdem ein Gehalt von mindestens 4015 € in Westdeutschland bzw. 3905 € in Ostdeutschland beziehen. Liegt Ihr Gehalt unter dieser Schwelle, müssen Sie eine angemessene Altersversorgung oder eine andere Vorsorge für den Ruhestand nachweisen. Dabei kann es sich entweder um die gesetzliche Rentenversicherung aus dem Heimatland, um private Ersparnisse, oder um den Abschluss einer deutschen Rentenversicherung, oder um eine Mischung aus allem handeln. Die Regierung möchte sicherstellen, dass Sie im Ruhestand nicht von der Sozialhilfe abhängig sind.

Hinweis: Dies ist nur für die allererste Zulassung relevant!

Unser Honorar

Wir beabsichtigen, Ihnen die Kosten Schritt für Schritt in Rechnung zu stellen. Die erste Stufe gilt für Sie, Ihre bessere Hälfte und eventuelle minderjährige Kinder. Alle Kosten verstehen sich ohne Mehrwertsteuer; für Schritt 3 kommen 19% Mehrwertsteuer hinzu, da Sie sich dann in Deutschland befinden.

Schritt 1: Vorbereiten der Antragstellung

€ 700

Schritt 2: Anhalten und Argumentation mit den Einwanderungsbehörden

€ 250

Schritt 3: Anmeldungen nach erfolgreicher Einwanderung

€ 700

Die bessere Hälfte unterstützen

€ 200

Unterstützung für Ihre minderjährigen Kinder

€ 0

Wie Sie uns beauftragen

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