Dienstleistungen für Freiberufler
Auch Freiberufler sind in Deutschland willkommen. Ein Freiberufler ist ein professioneller Dienstleister, der sich selbstständig machen will - entweder allein oder mit Partnern. Was genau sind Freiberufler in Deutschland? Dies ist ein etwas verwirrendes Thema und Sie finden hier weitere Informationen. Ähnlich wie bei der Zuwanderung von Firmen benötigen Sie für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis (§21 V AufenthG), jedoch mit weniger strengen Anforderungen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Realisierung Ihres Arbeitsaufenthalts in Deutschland.
Unsere Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- bereitstellen einer Checkliste für alle einzureichenden Unterlagen,
- hinweisen bei welcher Stelle diese Dokumente einzureichen sind,
- überwachen der ergänzenden Dokumente,
- beantworten der rechtliche Folgefragen der Behörden,
- ergänzendes Schreiben, um die Behörden zu überzeugen,
- allgemeine Hinweise zum Antragsverfahren (Dauer, Gebühren, Öffnungszeiten usw.) zu geben,
- Wir informieren Sie, wie Sie Ihren Termin beim Konsulat vorbereiten, der praktisch das größte Hindernis für Ihre erfolgreiche Einwanderung darstellt,
- wann immer möglich werden wir entweder das obligatorische Anmeldeformular oder eine json-Datei zu einem Online-Formular bereitstellen,
- entwickeln ihrer Geschäftsbeschreibung,
- aufklären Ihren Status wenn er sich ändert,
Dienstleistungen für Ehegatten und minderjährige Kinder:
Ein nachziehender Ehegatte und minderjährige Kinder bekommen nicht automatisch mit dem Bewerber nach Deutschland kommen. Nur weil der Kandidat einen Antrag stellt, bedeutet heißt das noch lange nicht, dass sie eine Genehmigung bekommen. Sie müssen selbst einen Antrag auf Familiennachzug zu Ihnen beantragen. Im Gegensatz zu Ihrer notwendigen Unterstützung benötigen sie selbst normalerweise nicht viel Aufmerksamkeit. Sie haben jedoch einen großen Einfluss auf die finanziellen Bedürfnisse, die der Kandidat vorweisen kann. Da wir die Familie sehr schätzen, werden wir keine Rechnungen für Minderjährige ausstellen. Dies steht unter der Bedingung, dass sowohl Ihre "bessere Hälfte" und Ihre Kinder mit Ihnen reisen und keine besondere Aufmerksamkeit benötigen.
Sind Sie 45 Jahre oder älter?
Wenn Sie 45 Jahre oder älter sind, müssen Sie außerdem ein Gehalt von mindestens 4015 € in Westdeutschland bzw. 3905 € in Ostdeutschland beziehen. Liegt Ihr Gehalt unter dieser Schwelle, müssen Sie eine angemessene Altersversorgung oder eine andere Vorsorge für den Ruhestand nachweisen. Dabei kann es sich entweder um die gesetzliche Rentenversicherung aus dem Heimatland, um private Ersparnisse, oder um den Abschluss einer deutschen Rentenversicherung, oder um eine Mischung aus allem handeln. Die Regierung möchte sicherstellen, dass Sie im Ruhestand nicht von der Sozialhilfe abhängig sind.
Hinweis: Dies ist nur für die allererste Zulassung relevant!
Unser Honorar
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