Aufenthaltsgenehmigung als Künstler - nach Abschluss des Studiums in Deutschland

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer bestandenen Prüfung! Wir wissen, es war harte Arbeit. Nutzen Sie jetzt Ihre 18 Monate zur „Arbeitssuche“ nach Ihrem Abschluss! Finden Sie Kontakte, die Sie in Ihrem Künstlerdasein unterstützen. Finden Sie erste Auftritte, machen Sie erste Verkäufe. Sie dürfen jetzt arbeiten.

Unsere Dienstleistung

Wenn Sie als Künstler in Deutschland als Freiberufler oder Selbständiger leben wollen, helfen wir Ihnen gerne bei der erfolgreichen Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Künstler werden in Deutschland bevorzugt behandelt! Warum eigentlich? Deutschland ist daran interessiert, seine Kultur mit neuen Impulsen zu bereichern - mit ausländischen Impulsen. Ehrlich gesagt, jede Großstadt will sich mit einer internationalen Kunstszene rühmen! Da Sie Ihren Abschluss in Deutschland gemacht haben, müssen die Behörden versuchen, Ihnen eine Genehmigung zu erteilen. Aber wenn Sie ihnen nicht „etwas“ bieten, werden Sie auch keine Genehmigung erhalten. 😉 

Schritt 1: Vorbereiten des Antrags

Dieser Schritt ist der wichtigste und hier müssen wir beide am sorgfältigsten sein! Wir unterstützen Sie mit

  1. einer Checkliste für alle einzureichenden Unterlagen,
  2. der Anweisung, bei welcher Stelle sie einzureichen sind,
  3. allgemeinen Hinweisen zum Antragsverfahren (Dauer, Gebühren, Öffnungszeiten, etc.), damit Sie wissen, was wann und warum passiert,
  4. dem (zu Ihrer Erleichterung) vorausgefüllten Antragsformular, denn deutsche Behörden hassen Schlamperei und die Chancen sinken, wenn im Antragsformular offensichtlich wichtige Angaben fehlen,
  5. einem ergänzenden Schreiben, um Sie vorzustellen und die Behörden davon zu überzeugen, Ihnen die Genehmigung zu erteilen,
  6. einer Gewinn- und Verlustrechnung für die nächsten drei Jahre. Diese Prognose muss zeigen, dass Sie von Ihrer Arbeit hier in Deutschland leben können.
  7. der Erstellung einer Übersicht über Ihren neuen Rechtsstatus nach Erhalt des Einreisevisums,
  8. der Verfolgung und Auseinandersetzung mit den Behörden.

Schritt 2: Anmeldungen nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung für Künstler

Sie haben endlich Ihre Aufenthaltsgenehmigung erhalten, und jetzt wollen wir schnell dafür sorgen, dass Sie beim Finanzamt und bei der Künstlersozialkasse angemeldet sind und anfangen können, Geld zu verdienen. Wir bereiten die Anmeldeformulare für Sie vor, so dass Sie diese nur noch unterschreiben müssen. Außerdem geben wir Ihnen einen Überblick über die Gewerbesteuer in Deutschland - die allerersten Informationen, die Sie täglich brauchen, um Ihre steuerliche Situation und Ihre Pflichten zu verstehen.

Schritt 2.1: Anmeldung beim Finanzamt

Nachdem Sie die Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, melden wir Sie auch steuerlich an. Auch dabei bin ich Ihnen gerne behilflich. Die Einrichtungsgebühr beinhaltet die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt und die Erörterung der Frage, ob Sie die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen sollen oder nicht. Dazu gehört auch eine Anleitung, wie die Besteuerung in Deutschland in Kurzform funktioniert und die Beantragung der Umsatzsteuer-ID. Wir geben Ihnen auch die wichtigsten Hinweise zum Vorsteuerabzug in Kurzform, überprüfen die Richtigkeit Ihrer ersten Rechnung und ob sie den Vorschriften der Mehrwertsteuer entspricht, damit Sie gleich von Anfang an einen professionellen Eindruck bei Ihren Kunden hinterlassen.

Schritt 2.2: Anmeldung bei der Künstlersozialversicherung

Nachdem Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, kümmere ich mich um Ihre Krankenversicherung in Deutschland. Ich mache Sie mit der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Künstler in Deutschland bekannt und melde Sie dort an. Es ist in Ihrem besten Interesse, dort versichert zu sein. So stellen Sie sicher, dass Sie die Privilegien des Künstlerdaseins in Deutschland genießen. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Künstlersozialkasse an Ihren Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen. Sie prüfen sehr genau, ob Sie ein vollwertiger Künstler sind. Unser Ziel ist es, das sicherzustellen.

Wir unterstützen Sie mit:

  1. einer Checkliste, was Sie bei den einzelnen Ämtern melden müssen,
  2. einem Merkblatt, das Sie über die Vorteile der Künstlersozialversicherung und Ihre laufenden Pflichten informiert,
  3. dem Ausfüllen des Antragsformulars in Ihrem Namen, um sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind; die deutschen Behörden verachten falsch ausgefüllte Formulare und lehnen sie leicht ab, wenn sie nicht rechtzeitig und korrekt eingereicht werden,
  4. der förmlichen Einreichung der Aufenthaltserlaubnis in Ihrem Namen.
  5. dem Aushandeln rechtlicher Folgefragen der Behörden, um sicherzustellen, dass sie nur die relevanten und korrekten Informationen erhalten.

Sind Sie 45 Jahre oder älter?

Wenn Sie 45 Jahre oder älter sind, müssen Sie außerdem ein Gehalt von mindestens 4015 € in Westdeutschland bzw. 3905 € in Ostdeutschland beziehen. Liegt Ihr Gehalt unter dieser Schwelle, müssen Sie eine angemessene Altersversorgung oder eine andere Vorsorge für den Ruhestand nachweisen. Dabei kann es sich entweder um die gesetzliche Rentenversicherung aus dem Heimatland, um private Ersparnisse, oder um den Abschluss einer deutschen Rentenversicherung, oder um eine Mischung aus allem handeln. Die Regierung möchte sicherstellen, dass Sie im Ruhestand nicht von der Sozialhilfe abhängig sind.

Hinweis: Dies ist nur für die allererste Zulassung relevant!

Unser Honorar

Wir stellen Ihnen Schritt für Schritt eine Rechnung aus. Die erste Stufe gilt für Sie und Ihre bessere Hälfte und eventuelle minderjährige Kinder. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer; für Stufe 2 kommen 19% Mehrwertsteuer hinzu, da Sie sich dann in Deutschland befinden.

Schritt 1: Vorbereitung des Antrags

€ 800

Schritt 2: Anmeldungen nach erfolgreicher Einreise

€ 800

Unterstützung Ihrer besseren Hälfte 😉

€ 300

Unterstützung Ihrer minderjährigen Kinder

€ 0

Wie Sie uns beauftragen können

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