Untätigkeitsklagen in Einbürgerungssachen

Sie haben einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und nichts passiert? Wochenlang passiert nichts? Es passiert monatelang nichts? Sie können keinen sachlichen Grund erkennen, warum Ihr Antrag nicht bearbeitet wird? Wenn Sie alle diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, dann sind Sie nicht allein. Über zahlreiche Anträge wird oft erst nach Monaten entschieden. Es gibt sogar Fälle, in denen über Jahre hinweg nichts geschieht. In solchen Fällen ist die einzige Möglichkeit, die Einwanderungsbehörde zum Handeln zu zwingen und eine so genannte Untätigkeitsklage einzureichen.

Was ist eine Untätigkeitsklage?

Die Untätigkeitsklage ist eine besondere Form der Verpflichtungsklage. Sie ist im Verwaltungsrecht möglich (§ 75 VwGO). Im Verwaltungsrecht, zu dem das Staatsangehörigkeitsrecht gehört, ist eine Untätigkeitsklage in der Regel nach drei Monaten möglich. Die Fristen können im Einzelfall auch abweichen, z.B. wenn ein längeres Warten aufgrund besonderer Umstände unzumutbar ist.

Bei dieser Klageart handelt es sich um eine Verpflichtungsklage, d.h. die Klage ist auf die Durchsetzung Ihres Begehrens gerichtet. Die Besonderheit dieser Klageart ist, dass sie auch dann zulässig ist, wenn über den Antrag noch nicht entschieden wurde. Darüber hinaus gibt es Besonderheiten hinsichtlich des Kostenrisikos und der Kostenverteilung.

Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage

Eine Untätigkeitsklage ist immer dann zulässig, wenn Sie einen Antrag gestellt oder einen Widerspruch eingelegt haben und die Behörde „ohne hinreichenden Grund nicht innerhalb einer angemessenen Frist in der Sache entschieden“ hat.

Das bedeutet, dass eine Untätigkeitsklage frühestens nach drei Monaten in Betracht kommt. In bestimmten Einzelfällen kann es auch unzumutbar sein, drei Monate zu warten, so dass eine Untätigkeitsklage dann vor Ablauf der drei Monate ins Auge gefasst werden kann. Dies gilt es zu beachten:

  • Es wurde ein Antrag oder eine Beschwerde eingereicht.
  • Faktische Nicht-Entscheidung.
  • Die zuständige Behörde muss es versäumt haben, innerhalb einer angemessenen Frist - drei Monate - über den oben genannten Antrag zu entscheiden.
  • Schließlich gibt es keine ausreichenden Gründe für die Nichtentscheidung.

Die folgenden Gründe für eine Nichtentscheidung können eine Untätigkeit rechtfertigen:

  • Ausmaß des Verfahrens;
  • Massenhafte Inanspruchnahme einer Behörde;
  • Die Schwierigkeit der Angelegenheit;
  • Erforderliche Dokumente fehlen.
  • Doppelte Überprüfung der Personenstandsregister in ländlichen Gebieten, wo die Unterlagen in der Regel nicht zuverlässig gesichert sind. Wir denken hier an Eheschließungen oder Geburten.

In diesen Fällen werden Sie eine Untätigkeitsklage verlieren.

Keine ausreichenden Gründe für eine Untätigkeitsklage sind unter anderem:

  • eine ständige Unterbesetzung der Behörde;
  • krankheitsbedingte Engpässe.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Antrag vollständig sein muss, bevor eine Entscheidung getroffen wird! Ist Ihr Antrag unvollständig, muss die Behörde Sie auffordern, die erforderlichen Unterlagen nachzureichen (§ 25 VwVfG). Hat die Behörde Sie darauf hingewiesen, dass bestimmte Unterlagen noch benötigt werden, besteht ein ausreichender Grund, von der weiteren Bearbeitung und damit auch von der Entscheidung abzusehen, bis diese Unterlagen vorliegen.

Ist jedoch keine Aufforderung zur Vorlage erforderlicher Unterlagen ergangen, beginnt die Frist ab dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die entsprechende Aufforderung der Behörde bei angemessener Bearbeitungszeit hätte ergehen müssen.

Die Untätigkeitsklage im Einbürgerungsrecht

Gerade im Einbürgerungsrecht ist die Untätigkeitsklage ein unverzichtbares Mittel zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Das Einbürgerungswesen ist in der Regel völlig überlastet und personell unterbesetzt. Über Anträge wird meist erst nach Monaten entschieden. Permanente Unterbesetzung ist jedoch kein ausreichender Grund für solche verzögerten Entscheidungen. Wenn eine permanente Unterbesetzung vorliegt, ist es Aufgabe der Regierung, Abhilfe zu schaffen. Dieser Grund darf also nicht zu Lasten der Antragsteller gehen. Mit dieser Klage bringen wir den Stein ins Rollen, damit die Politik für eine bessere Personalausstattung der Behörden sorgt.

Interkulturelle Bemerkungen

Manche Nationalitäten betrachten den Gang vor Gericht als die beste Möglichkeit, sein Gesicht zu verlieren - eine totale Schande. Das wird in Ihrer Kultur sicher auch so sein. Wie dem auch sei, die Deutschen nehmen es sportlich! Es ist eine Wette, bei der man entweder gewinnen oder verlieren kann. Wenn Sie verlieren, müssen Sie nicht befürchten, dass sich ein Beamter rächt oder Ihren Antrag ablehnt, nur weil Sie es „gewagt“ haben, Widerspruch einzulegen.

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