Strafverfolgung und Auslieferung

Strafverfolgung und Auslieferung für DoppelstaatlerDie mehrfache Staatsangehörigkeit kann sich bei der Strafverfolgung und Auslieferung als problematisch erweisen. Viele Länder bestrafen nicht nur Straftaten, die in ihrem Hoheitsgebiet begangen werden, sondern auch bestimmte im Ausland begangene Taten.

Deutschland gehört zu den Ländern, die im Ausland begangene Straftaten verfolgen, wenn die Straftat in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden würde oder wenn am Tatort keine Strafverfolgungsbefugnis besteht. Unabhängig davon, wo der Deutsche lebt oder wohnt, ist er der deutschen Strafverfolgung unterworfen. Für Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten gelten keine anderen Regeln. Mit anderen Worten: Egal, wo Deutsche leben, sie sind in Deutschland strafbar. Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie Ihren Botschafter oder einen Rechtsanwalt in Ihrem Heimatland oder im jeweiligen Ausland. Schreiben Sie einen Brief, wenn Ihnen der Gang zur Botschaft unangenehm ist, oder lassen Sie Ihre Interessen von einem Anwalt vertreten.

Als Mehrfachstaatsbürgerin hatte ich in Deutschland eine legale Abtreibung, aber nicht in meinem Heimatland. Ich habe gerade gehört, dass mein anderes Heimatland versuchen könnte, mich strafrechtlich zu verfolgen. Darf es das?

Mehrfachstaatsangehörige unterliegen den Gesetzen aller ihrer Heimatländer. Das bedeutet, dass Sie in der Tat für im Ausland begangene Handlungen haftbar gemacht werden können. Diese Taten müssen nicht unbedingt in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. Auch wenn Sie keinen Ärger mit deutschen Behörden haben, könnte Ihr anderes Heimatland versuchen, Sie zu inhaftieren. Lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn Sie planen, in Ihr anderes Heimatland zu reisen.

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Im Ausland wurde ich verhaftet und wegen eines schweren Verbrechens angeklagt. Es war alles ein Irrtum, aber ich kam ins Gefängnis. Da das Gefängnis zu dieser Zeit überfüllt war, wurde ich nach Deutschland ausgeliefert. Kann ich erneut wegen dieser Straftat angeklagt und sogar erneut ins Gefängnis geschickt werden?

Es sieht nach einem Fall von doppelter Strafverfolgung aus (zweimalige Anklage wegen desselben Delikts). Das deutsche Grundgesetz verbietet dies (§ 103 III GG). Wenn Sie Ihre Strafe im Ausland verbüßt haben, wird sie Ihnen in Deutschland angerechnet. Beachten Sie, dass die Strafen von Land zu Land unterschiedlich sind. Wenn Sie im Ausland zu einem Jahr Gefängnis verurteilt wurden, kann es sein, dass Sie in Deutschland erneut zu zwei Jahren hinter Gittern verurteilt werden. Das verbleibende Jahr müssen Sie dann absitzen. Andererseits ist es so, dass die deutschen Gerichte bei der Bemessung Ihrer Strafe im Ausland einen Ermessensspielraum haben.

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Nachdem ich in Deutschland und in meinem anderen Heimatland in Schwierigkeiten geraten war, floh ich in ein Land, dessen Staatsangehörigkeit ich nicht besitze. An wen wird man mich ausliefern? An Deutschland? An mein anderes Land?

Schwer zu sagen. Dieses Problem wird für das Land, das Sie besuchen, sehr heikel sein. Ohne ein Abkommen hat das Drittland normalerweise die Wahl, in welches Heimatland es Sie zurückschicken will.

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