Diplomatischer Schutz

Welchen diplomatischen Schutz genießen DoppelstaatlerMehr als eine Staatsbürgerschaft zu haben, kann sicherlich verlockend sein, wenn Sie in Schwierigkeiten geraten. Die Versuchung ist groß: An welches Konsulat wende ich mich? Kann ich in Deutschland um Schutz aus meinem anderen Heimatland bitten? All diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet. Lesen Sie weiter!

 

Was ist eigentlich diplomatischer Schutz?

Es handelt sich um die Hilfe des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen (praktisch das Konsulat), um Ihre Rechte einzufordern und sich gegen rechtswidrige Handlungen des Landes zu wehren, in dem Sie sich gerade aufhalten. Das ist wichtig, wenn Sie sich an einem Ort befinden, der gegen internationales Recht verstößt, oder wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten sind (§ 1, 5 I KonsG).

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Kann ich als Doppelstaatler in einem Drittland diplomatischen Schutz von beiden Ländern erhalten?

Nein. Mehrfache Staatsbürger haben keinen Anspruch auf diplomatischen Schutz durch beide Heimatländer. In der Regel können Sie nicht einmal das Heimatland wählen, dessen Schutz Sie wünschen. Drittländer werden Sie so behandeln, als hätten Sie nur eine Staatsangehörigkeit. Im Allgemeinen betrachten sie Ihr Heimatland als das Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zu dem Sie die engsten Beziehungen unterhalten. All dies setzt voraus, dass das Drittland weiß, dass Sie multinational sind; informieren Sie es also unbedingt, wenn Sie Hilfe benötigen...

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Kann ich in meinem anderen Heimatland diplomatischen Schutz erhalten?

Normalerweise steht das Verhältnis zwischen zwei Heimatländern einer solchen Hilfe entgegen (§5 I KonsG). Jedes Land behandelt seine Bürger ausschließlich als seine einzigen Staatsangehörigen. Jedes Land der Welt behandelt seine Bürger so, als hätten sie nur eine Staatsangehörigkeit. Wenn Sie also Deutsch-Franzose sind, können Sie sich in Frankreich nicht auf diplomatischen Schutz aus Deutschland berufen.

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