Working Holiday Visum
Nach dem Schulabschluss möchten viele junge Menschen andere Länder und Kulturen kennenlernen, bevor sie sich für einen Berufsweg entscheiden. Das Working Holiday Programm gibt jungen Menschen die Möglichkeit, für maximal 12 Monate einen Einblick in die deutsche Kultur und den Alltag zu gewinnen. Hier finden Sie einige Fragen und Antworten, die Ihnen ein besseres Verständnis für den Ablauf und die Teilnahmebedingungen vermitteln.
Fantastisch! Ich habe gerade von diesem Working Holiday Visum gehört. Bedeutet es, dass ich in den Urlaub fahren kann, während ich arbeite? Was hat es damit auf sich?
Es geht darum, jungen Erwachsenen die Möglichkeit zu geben, im wirklichen Leben zu erfahren, was es heißt, im Ausland zu arbeiten und zu leben. Diese Art von Aufenthaltstitel wurde speziell für Rucksacktouristen oder „Arbeitsreisende“ entwickelt. Der wichtigste Aspekt ist, dass Sie einen Job annehmen dürfen, um Ihren Aufenthalt mitzufinanzieren. Es wird davon ausgegangen, dass Sie „job-hopping“ betreiben werden. Es ist nicht vorgesehen, dass Sie auf dem Arbeitsmarkt konkurrieren.
§
Wer hat Anspruch darauf?
Bürgerinnen und Bürger aus Partnerländern, mit denen Deutschland ein bilaterales Abkommen zum Jugendaustausch geschlossen hat:
- Australien,
- Kanada,
- Chile,
- Hong Kong,
- Japan,
- Neuseeland,
- (Süd) Korea
und - Taiwan.
§
Wie lange kann ich mit dieser Genehmigung bleiben?
Ein Working Holiday Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 12 Monaten.
Wann und wie bereite ich mich auf meinen Aufenthalt in Deutschland vor?
Dies ist nichts Besonderes, studieren Sie einfach die allgemeinen Anforderungen - wenn nicht anders erwähnt. Wenn Sie ins Büro kommen, halten Sie am besten folgende Angaben bereit:
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um über die Runden zu kommen, d.h. ca. 2.000 €, oder lassen Sie sich von Ihren Eltern im deutschen Konsulat persönlich durch Ausfüllen eines bestimmten Formulars („Verpflichtungserklärung“) verbürgen. Beachten Sie, dass mindestens ein Elternteil persönlich erscheinen muss!
- Anmeldung,
- Führungszeugnis,
- Antragsformular,
- Reisekrankenversicherung mit einem Jahr Gültigkeit,
Mit dieser Strategie ersparen Sie sich „endlose“ Wartezeiten!
§
Wann erhalte ich mein Visum?
Wenn Sie alles wie oben beschrieben zusammen haben, werden Sie es am Tag des Termins bekommen. Auch wenn Sie einen Termin haben, erwarten Sie nicht, dass Sie genau zu der angegebenen Zeit bedient werden. Kommen Sie ein paar Minuten früher und rechnen Sie damit, dass Sie einige Zeit bleiben. Bringen Sie etwas zum Lesen mit!
§
Mist, ich wusste nichts von Ihren Tipps und jetzt sitze ich ohne Visum in Deutschland fest und die Ausländerbehörde hat mich nicht bedient, sondern nur eine Fiktionsbescheinigung und einen Termin gegeben. Was ist denn da los?
Sie sind legal als visumbefreiter Bürger nach Deutschland eingereist und haben noch kein Visum. Sie haben eine vorläufige Genehmigung erhalten, die Ihnen den legalen Aufenthalt erlaubt - nicht mehr und nicht weniger. Die Fiktionsbescheinigung ist bereits an anderer Stelle beschrieben worden - klicken Sie einfach auf das Wort.
§
Was darf ich mit diesem Visum arbeiten?
Sie können jede legale Tätigkeit ausüben - sei es eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über den Status der einzelnen Länder.
Land |
Programm Name |
Wo beantragen? |
Alter |
Besondere Bestimmungen |
Australien |
Youth Mobility |
Deutschland |
18 – 30 |
– |
Kanada |
Youth Mobility |
Deutschland |
18 – 35 |
2x aber nur mit einer Unterbrechung, die einer Quote unterliegt |
Chile |
Working Holiday Visa |
inländisches Konsulat |
18 – 30 |
nicht länger als 6 Monate bei einem Arbeitgeber, Besuch von Berufsausbildungen bis zu 6 Monaten |
Hong Kong |
Working Holiday Visa |
Deutschland |
18 – 30 |
Briten aus Übersee, vorbehaltlich einer Quote, nicht länger als 3 Monate bei ein und demselben Arbeitgeber, Besuch beruflicher Kurse bis zu 6 Monaten |
Japan |
Working Holiday Visa |
Deutschland |
18 – 30 |
– |
Korea |
Working Holiday Visa |
Deutschland |
18 – 30 |
Beantragung aus Deutschland nur in Ausnahmefällen |
Neuseeland |
Working Holiday Visa |
Deutschland |
18 – 30 |
– |
Taiwan |
Working Holiday Visa |
inländisches Konsulat |
18 – 30 |
vorbehaltlich einer Quote, max. 3 bei demselben Arbeitgeber |