Arbeitsgenehmigung
Da ich weiß, dass Politiker alle ihre Versprechen halten, erinnere ich mich vage an so etwas wie eine "One-Stop-Agentur". Hat sich dies bewahrheitet oder ist es nur ein weiterer Schwindel?
Es tut mir sehr leid, Ihr Misstrauen gegenüber Politikern zu enttäuschen, aber diese "One-Stop-Agency" ist wahr geworden. Die Idee hinter diesem Konzept ist es, die übermäßige Bürokratie einzudämmen, wo man erst die Ausländerbehörde für eine Aufenthaltsgenehmigung und dann die Arbeitsagentur für eine Arbeitserlaubnis aufsuchen muss. Damals konnte erst dann entschieden werden, dass man hier leben und arbeiten kann. Nun muss in jeder Aufenthaltserlaubnis explizit geregelt werden, ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen oder nicht (§4 AufenthG). Das bedeutet, dass Sie gleichzeitig mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis auch Ihre Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Die Arbeitsagentur ist allerdings noch zu hören - jedoch nur aus arbeitsmarktpolitschen Gründen oder zur Überprüfung der arbeitsrechtlichen Gesetzmäßigkeiten. Die Ausländerbehörde berücksichtigt nur die Entscheidung der Arbeitsagentur. Am Ende werden Sie vom Besuch einer weiteren Behörde entlastet. An der administrativen Arbeit hat sich jedoch nichts geändert.
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Ich möchte einen Job in Deutschland bekommen. Meine Ausbildung zu Hause ist eine berufliche Qualifikation. Wie ist die Wahrscheinlichkeit einer Zulassung?
Generell werden Fachkräfte - sei es akademisch - gesucht und gebraucht.
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Ich begleitete meinen Verwandten nach Deutschland und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Wie sieht es mit dem Arbeiten aus? Werde ich arbeiten können?
Ja, Sie werden in Deutschland arbeitsfähig sein, sofern Ihr Verwandter in Deutschland arbeiten darf oder wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet besteht (§4 AufenthG).
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Wie ist es, mit einem Deutschen verheiratet zu sein? Erlauben sie mir zu arbeiten, oder muss ich die normalen Voraussetzungen, wie eine Wartezeit, erfüllen?
Wenn Sie mit einem Deutschen verheiratet sind, haben Sie das Recht zu arbeiten, sobald Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Das Gesetz besagt, dass Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten müssen, wenn Sie mit Ihrem deutschen Ehepartner gewöhnlich in Deutschland leben (§4 AufenthG). Die Arbeitserlaubnis ist unbeschränkt! Sie können jeden Job annehmen, den Sie möchten – ggf. müssen Sie noch weitere berufsrechtliche Erlaubnisse bekommen.
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Was ist damit, dass ich der Elternteil meines deutschen Kindes bin?
Dasselbe gilt für Sie - solange Ihr Kind normalerweise in Deutschland lebt und Sie es hier aufziehen und/oder aktiv an seiner Erziehung mitwirken.
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Ich habe gerade gelesen, dass der Arbeitgeber eine Stelle sponsert? Bedeutet das, dass der Arbeitgeber zuerst die Beamten bestechen muss, damit ich die Stelle bekomme?
Nein, keine Bestechung. Trotzdem eine nette Idee! Bei jeder Bewerbung um eine Stelle ist laut Gesetz kein Arbeitgeber verpflichtet, Gebühren zu zahlen. Nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer ist der Schuldner der Amtsgebühren für eine Aufenthaltserlaubnis. Das bedeutet natürlich nicht, dass der Arbeitgeber diese Gebühren nicht anstelle des Arbeitnehmers übernehmen darf. Wenn ein Arbeitgeber jedoch den gesamten Papierkram vorlegen muss, damit Sie sich bewerben können, dann käme das einem "Jobsponsoring" nahe. Dieser Papierkram kommt in Form einer Stellenbeschreibung und eines Arbeitsvertrags vor.
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