Standard- vs. Individualgründung
Was ist der Unterschied zwischen einer Standard und einer individuellen Gründung?
Die Anforderungen für beide Varianten sind die gleichen mit einigen wesentlichen Unterschieden:
- mehr als einen Geschäftsführer,
- mehr als drei Gesellschafter,
- Anfangskapital von mehr als 300 € (bei einer UG), bzw. 25 T€ (bei einer GmbH) und/oder
- Satzungen, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen.
Schon einer dieser Unterschiede disqualifiziert Ihre Gründung als "Standard". Der Gesetzgeber wollte eine gegenüber der UK Limited wettbewerbsfähige Rechtsstruktur schaffen. Auch für Start-ups ist dies eine erschwingliche Möglichkeit ihr Unternehmen zu gründen und sich nach einem Investor umzusehen. Aus diesem Grund senkte das Parlament die für die Standardgründung ausgewiesenen Amtsgebühren, um Unternehmensgründungen mit geringem Budget zu fördern.
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Was meinen Sie damit, dass die Satzung "nicht geändert werden kann". Das klingt illegal. Leben wir nicht in einer freien Wirtschaft?
Ja und nein. Ja, wir leben in einer freien Wirtschaft, in der man seine Angelegenheiten innerhalb des Gesetzes frei gestalten kann. Nein, der Gesellschaftsvertrag darf nicht geändert werden - bei der Gründung nach Musterprotokoll. Die reduzierten Gebühren haben den Preis einer strengen Gestaltung.
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Im Moment kann ich mir nur die Standardgründung leisten. Wann kann ich die Satzung ändern?
Sie können die Einrichtung jederzeit ändern! Es gibt keine zeitliche Begrenzung dafür, wie lange Sie eine bestimmte Beteiligung oder Struktur aufrechterhalten müssen. Wenn Sie Gesellschafter, Geschäftsführer und/oder andere Personen austauschen möchten, helfe ich Ihnen gerne dabei.
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