Einbürgerung durch Erklärung
Gerne helfen wir Ihnen bei der Einbürgerung durch Erklärung. Das ist grundsätzlich möglich, wenn das "falsche" Elternteil bei Geburt des Antragstellers die deutsche Staatsangehörigkeit hatte.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Einbürgerung durch Erklärung. Das ist grundsätzlich möglich, wenn das "falsche" Elternteil bei Geburt des Antragstellers die deutsche Staatsangehörigkeit hatte.