Impressumpflicht für eine Homepage
Seit 2007 müssen Inhaber von Homepages über ein Impressum verfügen. Dabei geht es um die Identifizierung des Unternehmens, das eine Website nutzt. Die Anforderungen an ein Impressum sind in § 5 DDG niedergeschrieben.
Was ist ein Impressum? Welche Funktion hat ein solches Impressum?
Ein Impressum enthält die ladungsfähige Adresse des Inhabers einer Website, so dass der Inhaber leicht identifiziert werden kann. Der Gedanke dahinter ist, ihn gegebenenfalls gerichtlich in Anspruch nehmen zu können.
Können Verstößen gegen die Impressumspflicht geahndet werden?
In den letzten Jahren sind tausende von Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Impressumspflicht ausgesprochen worden. Allerdings ist die Rechtsprechung nicht einheitlich. In einigen Fällen vertreten die Gerichte die Auffassung, dass ein fehlendes oder unvollständiges Impressum einen Rechtsverstoß darstellt, wie etwa das Landgericht Düsseldorf oder das Oberlandesgericht Hamm. Andere Gerichte differenzieren hier und gehen davon aus, dass bestimmte Verstöße gegen die Impressumspflicht nicht abmahnfähig sind, so zum Beispiel das Hanseatische OLG und auch das OLG Koblenz. Aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung sollte sich jeder Webseitenbetreiber Gedanken darüber machen, ob er ein Impressum benötigt und welche Angaben enthalten sein müssen.
Wer braucht ein Impressum?
Nach §5 DDG ist ein Impressum für alle "geschäftsmäßigen online Dienste" erforderlich. Die Impressumspflicht hängt also davon ab, ob die Inhalte, Waren oder Dienstleistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies gilt also in erster Linie für alle Seitenbetreiber, die Waren (z.B. Online-Shops) oder Dienstleistungen (Webhoster, Softwareverleih, etc.) anbieten. Sie haben eine Impressumspflicht.
Wo muss das Impressum auf der Website eingebunden werden?
Das Gesetz schreibt vor, dass die Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein müssen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten die Informationen daher auf einer speziellen Seite und in einem eigenen Menüpunkt in der Navigation, der von jeder Unterseite aus erreichbar ist, aufgenommen werden. Der Menüpunkt sollte "Impressum" oder "Impressum" oder "Rechtliche Hinweise" heißen.
Die Impressumsangaben sollten nicht in einem Pop-up-Fenster erscheinen! Diese Funktion wird von vielen Nutzern unterdrückt. Dies hätte zur Folge, dass die Informationen nicht eingesehen werden können und somit als nicht existent gelten. Dieses "Nichtvorhandensein" kann mit bis zu 50 k€ geahndet werden.
Wenn Sie unseren Gründungsservice in Anspruch nehmen, dann wählen Sie bitte diesen optionalen Service. Wir werden uns automatisch um diesen Auftrag kümmern, sobald wir alle relevanten Informationen haben.