Ferngründung einer Gesellschaft in Deutschland

Der Gesetzgeber erwartet als Standard, dass der/die Gründer und der/die neuen Geschäftsführer persönlich zum Notar gehen, um die Gründung einer neuen Firma zu feiern. Dort unterschreiben der oder die Gründer den Gesellschaftsvertrag und der oder die Geschäftsführer beantragen die Eintragung der Gesellschaft. Außerdem versichert jeder Geschäftsführer, dass er voll geschäftsfähig ist.

Notartermin für Ferngründung der Gesellschaft

Eine ausländische / auswärtige Person, die eine Firma gründet, hält es manchmal für zu kostspielig, einen ganzen Tag nach Deutschland zu kommen, nur um die Unterschriften beim Notar zu leisten und eine Stunde später online zu gehen, um sich bei einer Bank anzumelden - was eine physische Präsenz von einer Stunde auslöst.

Da wir auch ökonomisch kluge Ansätze verfolgen, haben wir mit unserem Notar eine Lösung entwickelt, wie man die Anreise des/der Gründer(s) und Geschäftsführer rechtssicher vermeiden kann. Die genaue Vorgehensweise hängt davon ab, wie viele Gründer das Unternehmen eröffnen werden.

Wie funktioniert die Ferngründung für eine Person?

In der Situation, dass nur eine Person die Firma anmelden will, müssen wir in zwei Schritten vorgehen. Wir stellen Ihnen die entsprechende Vollmacht zur Verfügung. Nachdem Sie diese vor dem deutschen Konsul oder alternativ Ihrem Notar unterschrieben haben, senden Sie uns diese Vollmacht im Original zurück. Danach werden wir hier den Notar besuchen, um die Gesellschaft zu gründen. Nach dieser "Gründung" haben Sie eine "Vorgesellschaft". Die Anmeldung dieser Vorgesellschaft müssen Sie dann vor dem deutschen Konsul oder alternativ Ihrem Notar unterschreiben. Auch hiervon benötigen wir die Originale zurück.

Wir sind mehrere Personen. Wie funktioniert die Ferngründung für uns?

Wenn zwei oder mehr Personen eine Firma gründen, ist die Ferngründung weniger kompliziert. Dies ist dann ein einstufiges Verfahren. Nachdem wir Ihnen einen Entwurf zum "Absegnen" geschickt haben und Sie diesen genehmigen, gehen wir ohne Vollmacht zum Notar. Klingt das unseriös? Keine Sorge! Rechtlich ist noch nichts passiert. Erst wenn Sie formal zustimmen, ist meine Vertretung beim Notar gültig und rechtsverbindlich.

In Zusammenarbeit mit dem Notar werden wir die Vollmacht sowie die Erklärungen des Geschäftsführers organisieren und von Ihnen unterschreiben lassen. Einige dieser Dokumente müssen unterschrieben werden, einige auch notariell beglaubigt und legalisiert. Bei der Weiterleitung dieser zu unterzeichnenden Dokumente an Sie, werden wir Ihnen auch Hinweise geben, in welcher Form die einzelnen Dokumente zu sein haben.

Ooh, ich bemerke eine Erhöhung der Gebühren durch die Ferngründung. Wie kommt das? Womit hängt das zusammen?

Das ist zutreffend. Die Erhöhung hängt damit zusammen, dass wir dann für Rechtskosten (Gebühren für Notar, Handelsregister, Transparenzregister) zuzüglich eines kleinen Aufschlags zur Organisierung der Zahlung und Bereitstellung für die Ferngründung benötigter Dokumente haben möchten. Ich wende diesen Ansatz mit Absicht an, um alle Beteiligten glücklich zu stellen. Sie wollen die Gründung, das Handelsregister seine Gebühren, der Notar sein Honorar. Notare sind zögerlich, wenn sie ihrer Zahlung nicht sicher sein können. Bei ausbleibender Zahlung kann das Handelsregister die Eintragung verweigern. Wenn ich für deren Gebühren bürge, dann sind alle sofort glücklich.
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